Konzeption

Herausgeber: Kath. Kirchenstiftung Bad Kissingen / Kliegl – Schülerhort

 

Diese Konzeption ist Eigentum des Kliegl-Schülerhortes, Bad Kissingen. Jede Form der Vervielfältigung und Verbreitung bedarf der Zustimmung des Herausgebers.


Inhaltsverzeichnis

2. Verantwortliche der Einrichtung

2.1. Träger

Kath. Kirchenstiftung Herz-Jesu

Hartmannstr. 4

97688 Bad Kissingen

Tel. 0971/699828-0

Ansprechpartnerin:

Frau Michaela Atzler  (Trägervertreterin)

 

Tel. 0971/8060


2.2. Einrichtung

Kliegl-Kindergarten - Ansprechpartnerin: Frau Manuela Sauer

 

Sinnbergpromenade 3

97688 Bad Kissingen

Tel. 0971/97082

Hausleitung:

Herr Roman Todt

 


2.3. Zusammenarbeit von Träger und Einrichtung

 

Die qualitative Weiterentwicklung der Hortarbeit wird durch regelmäßige und kooperative Zusammenarbeit von Mitarbeiter/innen, Eltern, Fachberatung und Träger unterstützt.

Durch ehrliche und vertrauensvolle Kommunikation und dem Bewusstsein der gemeinsamen Verantwortung für den Hort wird die Zusammenarbeit geprägt. Die Zuständigkeiten in den einzelnen Bereichen sind eindeutig geklärt und in einer Aufstellung verschriftlicht.

 

Als Träger des Hortes ist die Kath. Kirchenstiftung Herz-Jesu für alle Belange des Hauses zuständig. Die Mitglieder der Kirchenverwaltung werden regelmäßig über die Arbeit des Hortes informiert.

 

Eine zuständige Geschäftsleitung wird bestimmt, die die Kirchenstiftung in allen Angelegenheiten vertritt und die Buchhaltung für das Haus übernimmt. Die Trägervertretung ist verantwortlich für den organisatorischen Ablauf des Hortes (Einstellung von Personal, Lohnabrechnung, Fördergelder, Elternbeiträge usw.)

 

Neben dieser Geschäftsleitung ist die pädagogische Gesamtleitung für die gesamte päd. Arbeit im Hort zuständig. Sie nimmt die Kinder auf und ist erste/r Ansprechpartner/in für die Eltern, das Personal (incl. hauswirtschaftliche Mitarbeiter) und den Träger. Sie kümmert sich um die Erstellung und den Inhalt der Konzeption. Sie organisiert die Arbeiten und den Dienstplan zusammen mit der Hausleitung. Die Gesamtleitung ist verantwortlich für die Planung der Familienarbeit.

 

Daneben ist für den Hort, sowie für die Häuser des Kindergartens je eine Hausleitung eingesetzt. Diese vertreten die pädagogische Gesamtleitung und organisieren den Alltag im jeweiligen Haus. Die Hausleitungen organisieren die alltägliche Arbeit, sind Ansprechpartner/innen für das pädagogische Personal, die Kinder und Eltern.

 

3. Aufnahme von Kindern

3.1.Aufnahme von Kindern

 

Unser Schülerhort bietet Platz für 42 Schulkinder der 1. bis 4. Klasse. In der Regel besuchen Kinder unseren Hort, die morgens die Sinnberg-Schule besuchen. Ebenso können Kinder der Saaletalschule und der Henneberg-Schule unseren Hort besuchen, wenn die Eltern die Aufsicht auf dem Weg zum Schülerhort sicherstellen können

 

Wir nehmen alle Kinder auf, egal welcher Nationalität, Religion oder Herkunft sie angehören.

Auch Kinder mit Behinderung oder von Behinderung bedroht können den Hort im Rahmen unserer örtlichen Gegebenheiten und personellen Möglichkeiten besuchen.


3.2. Aufnahmekriterien

 

Die Platzvergabe erfolgt nach folgenden Kriterien:

  • Geschwisterkinder
  • Soziale Gesichtspunkte
  • Zeitpunkt der Anmeldung
  • Alter der Kinder

 

       
       
       
       

4. Personal

Aus Datenschutzgründen werden hier keine Namen und Daten der Mitarbeiter veröffentlicht.

 

In unserem Haus arbeiten insgesamt:

  • 2 Erzieherinnen und Erzieher
  • 2 Kinderpflegerinnen
  • Und 1 Hauswirtschaftskraft

5. Rahmenöffnungszeiten

An Schultagen:

Montag bis Freitag:     10.00 Uhr bis 17.00 Uhr

 

In den Schulferien:

Montag bis Freitag:     8.00 Uhr bis 17.00 Uhr

 

Unser Haus ist an maximal 30 Arbeitstagen, meist während der bayerischen Schulferien geschlossen. Um den Eltern die Planung der Schließzeiten zu erleichtern, wird die Ferienordnung am Anfang eines Hortjahres für das kommende Jahr festgelegt und veröffentlicht.

6. Finanzierung

6.1. Elternbeiträge

 

Bei einer täglichen Besuchszeit von:    
3-4 Std. 145,- €  
4-5 Std. 165,- €  
5-6 Std. 185,- €  
6-7 Std. 205,- €  
7-8 Std. 225,- €  
8-9 Std

245,- € 

(Stand 01.09.2023)

 
     

 

Für jedes Kind ist ein monatliches Spielgeld von 5,- Euro inklusive. Damit sind alle Kosten im Hort abgedeckt (Nikolaus-, Weihnachts-, Ostergeschenke, Spiele, Bastelmaterial und Ausflüge usw.). Es fallen also keine weiteren Kostenbeiträge während des Jahres an.

 

Eine Übernahme der Elternbeiträge ist durch das Jugendamt möglich. Ein Antrag dazu kann beim Landratsamt gestellt werden. Die pädagogische Gesamtleitung unterstützt die Eltern bei der Antragsstellung..

 

 

Es besteht die Möglichkeit ein warmes Mittagessen für das Kind in Anspruch zu nehmen. Dies kostet aktuell täglich 3.80 Euro pro Kind. Eine Kostenübernahme durch das Sozialamt ist über die “Leistungen für Bildung und Teilhabe” nach dem Sozialgesetzbuch II möglich. Anträge sind beim Landratsamt zu stellen. Auch hierbei unterstützt die pädagogische Gesamtleitung bei Bedarf.

 

6.2. Staatliche Förderungen

 

Neben den Elternbeiträgen finanziert sich der Hort hauptsächlich durch eine kindbezogene, von den Buchungszeiten abhängige, Förderung vom Bayerischen Staat und der Stadt Bad Kissingen.

 

 


6.3. Finanzierung durch den Träger

 

Die katholische Kirchenstiftung als Träger der Einrichtung finanziert zusätzlich das Defizit und trägt die Verantwortung für den Unterhalt und die Gesamtfinanzierung.

 

 


6.4. Finanzierung durch die Theresienspitalstiftung

 

Die Theresienspitalstiftung als Hauseigentümer trägt die Verantwortung und die Kosten für das Gebäude.

7. Geschichte des Hortes

Seit 1850 werden in Bad Kissingen Kinder außer Haus betreut. Dazu hatte sich eine Gruppe von Frauen zusammengeschlossen, um „die Förderung der Kindererziehung von frühester Jugend an“ zu pflegen. Daraus entstand ein Trägerverein. Bereits 1856 übernahmen Schwestern aus dem Orden des hl. Erlösers die Führung des Hauses. 1980 wurde der Verein aufgelöst und die kath. Kirchenstiftung übernahm die Trägerschaft.

Von Anfang an wurden Kinder aller Schichten und unterschiedlicher Religionszugehörigkeit aufgenommen und in einem umgebauten Wohnhaus betreut.

 

Nachdem das alte Gebäude zu klein wurde, erfolgte am 3. November 1887 die Grundsteinlegung für die Einrichtung in der Maxstraße. Die Stadt schenkte dem Träger das Grundstück. Der Bau wurde über Spenden von Kissinger Bürgern, Ehrenbürgern und Kurgästen finanziert. Am 3. Oktober 1888 fand die feierliche Einweihung statt. Im Untergeschoss wurden damals die Kindergartenkinder betreut. Im ersten Stock entstand ein Schülerhort, erst nur für Jungen, später dann auch für Mädchen. Im Laufe der Zeit zog der Hort dann ins Erdgeschoss und der 1. Stock des Gebäudes wurde für den Kindergarten genutzt.

 

Durch die Jahrzehnte hinweg gab es immer wieder schwierige Zeiten der Finanzierung, die dank großzügiger Spenden überwunden werden konnten. Besonders ist die Familie Anton und Leopoldine Kliegl und dessen Bruder Johann zu erwähnen, die nach Amerika auswanderten und trotzdem immer wieder durch großzügige Spenden Bad Kissingen und die Kinderbewahranstalt unterstützen.

 

Auch der Kliegl-Park ist eine Stiftung von Frau Kliegl, die nach dem Tod ihres Mannes noch immer wieder Geld für die Kissinger Kinder spendete.

 

Seit 1980 führen weltliche Erzieherinnen die Einrichtung nach wie vor unter der Trägerschaft der Kath. Kirchenstiftung Herz-Jesu. Bis heute gab und gibt es immer wieder Um- und Anbauten, sowie räumliche Veränderungen im Haus in der Maxstraße.

 

 

Im Jahr 2014 konnte dann der Schülerhort (weiterhin in Trägerschaft der Kath. Kirchenstiftung) in die neuen Räume im Obergeschoss der Kita am Sinnberg ziehen. Zusammen mit dem evangelischen Kindergarten in Trägerschaft des Hauses Marienthal entstand eine ökumenische Kindertageseinrichtung für Kinder im Alter von 1 bis 10 Jahren. Als Bauherr übernahm die Theresienspitalstiftung die Verantwortung für das Gebäude. So entstand in räumlicher Nähe zur Sinnberg-Grundschule eine moderne Einrichtung für 42 Hortkinder im Grundschulalter. Durch die Nachbarschaft zum Kliegl-Park konnte dann auch dieser als Außengelände für die Schulkinder des Hortes genutzt werden.

8. Unser Haus

8.1. Lage / Umfeld

 

Unser Schülerhort hat seine Räumlichkeiten im Obergeschoss des Hauses. Im Erdgeschoss ist der Sinnberg-Kindergarten untergebracht (anderer Träger). Erreichbar sind die Räume über eine Treppe und einen Aufzug, somit ist die Einrichtung behindertengerecht.

 

Zur Sinnberg - Grundschule sind es ca. 200 Meter, so dass die Schulkinder einen kurzen Weg nach der Schule in unsere Einrichtung haben. Dabei müssen die Kinder lediglich eine Straße überqueren.

 

Die Stadtbuslinie hält um die Ecke am Grundstück des Kliegl-Parkes, so dass die Einrichtung auch gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen ist. Parkmöglichkeiten entlang der Straße stehen zum Abholen zu Verfügung.

 

 

Durch die Lage an der Sinnberg-Schule wird unser Hort in erster Linie von Kindern besucht, die im Stadtzentrum leben oder von Kindern aus Winkels oder Hausen.

Die Wohnsituation unserer Kinder ist sehr unterschiedlich. Unsere Kinder wohnen zum Teil in Mietwohnungen, in Mehrfamilienhäusern oder in eigenen Einfamilienhäusern.

 

Unsere Kinder haben überall die Möglichkeit im Grünen zu spielen. Die Stadt besitzt einige Spielplätze und öffentliche Grünanlagen, die alle fußläufig zu erreichen sind. Diese nutzen wir auch zum Teil vom Hort aus.

 

Der Kliegl-Park, eine Stiftung für die Kissinger Kinder, dient als Außengelände für den Hort. Hier haben die Kinder die Möglichkeit in einem größeren, parkähnlichen Garten zu spielen. Spielgeräte, extra für Kinder über 6 Jahren, ermöglichen eine altersgerechte Bewegung.

 


8.2. Raumprogramm

 

Unsere Räumlichkeiten erstrecken sich auf die gesamte Etage im Obergeschoss (Aufzug vorhanden). Neben einem großen Raum für das Mittagessen und die Hausaufgaben (ausgestattet mit altersgerechten Tischen und Stühlen) mit angrenzender Küche gibt es noch ein Spielzimmer (mit Rollenspielbereich, Playmobil und Spieltischen für Gesellschaftsspiele und Puzzle) und einen Bewegungsraum (mit verschiedenen Turngeräten und einer Tischtennisplatte). Außerdem befinden sich im Flur mehrere Nischen für verschiedene Aktivitäten z. B. Kreativecke, Bauecke, Leseecke. In der separaten Garderobe hat jedes Kind einen eigenen Platz für die Kleidung und die Büchertasche.

Getrennte Toilettenräume für Jungen und Mädchen, eine Personaltoilette sowie Lagerräume und ein Büro vervollständigen die Einrichtung. Im Untergeschoss kann das Besprechungszimmer für Elterngespräche genutzt werden.

 

Durch eine separate Treppe gibt es einen direkten Zugang zum Außenspielbereich des Kliegl-Parkes. Dabei überqueren die Kinder das Außengelände des Sinnberg-Kindergartens.

 


 

9. Familiäre Situation der Kinder

So vielschichtig wie unsere Gesellschaft, so vielschichtig sind auch die Familien, die ihre Kinder zu uns in den Hort bringen.

 

Familien in unterschiedlichen Konstellationen zum Teil mit Migrationshintergrund nutzen unsere Einrichtung für ihre Kinder. Einige Familien leben zum Teil schon seit mehreren Generationen in Bad Kissingen. Manche Eltern haben schon selbst unseren Hort als Kind besucht. Ein Teil der Familien ist zugezogen und hat kein größeres familiäres Umfeld vor Ort.

 

Neben dem nahen Wohngebiet des Sinnberges, leben viele Familien in der Innenstadt oder auch im Stadtteil Hausen. Einige Kinder kommen aus dem Stadtteil Winkels und dem Wohngebiet „Wendelinus“

 

Unsere Familien mit Migrationshintergrund kommen aus dem osteuropäischen Ausland oder leben als Nachkommen der Spätaussiedler hier. Einzelne Kinder haben einen Fluchthintergrund. Diese Familien kommen dann meist aus dem arabischen Raum und bringen ihre ganz eigene Kultur mit (meist muslimisch geprägt).

 

Unsere Einrichtung wird auch von Kindern besucht, die nur mit einem Elternteil aufwachsen, Kindern die in Patchwork-Familien leben, aber ebenso Kindern, die in einer klassischen Familienkonstellation wohnen. Die sozialen Schichten sind sehr weit gefächert.

 

In den meisten Familien sind die Erwachsenen berufstätig. Demzufolge sind die Eltern auf eine umfassende Betreuung der Kinder während des Nachmittages und in den Schulferien angewiesen. Unsere Kinder bleiben im Durchschnitt bis 16.00 Uhr in der Einrichtung. Daraus ergibt sich eine umfassende Erziehungs- und Bildungsaufgabe neben der Schule. Die Anfertigung der Hausaufgaben ist den Eltern ein sehr großes Anliegen.

 

Das Wissen um die jeweiligen familiären Situationen unserer Kinder ist uns sehr wichtig. So können wir auf die Kinder, gerade auch bei Veränderungen in ihrem häuslichen Umfeld, entsprechend eingehen und auch die Familien bestmöglich begleiten und unterstützen (z. B. Erziehungsberatung, Vermittlung von Hilfsangeboten, usw.)

 

10. Leitbild

10.1. Leitbild des Kliegl-Schülerhortes

Der Kliegl-Schülerhort ist ein Teil der Pfarrgemeinde Herz Jesu und somit eingebunden in die Pfarreiengemeinschaft Jesus – Quelle des Lebens.

Unsere Einrichtung besuchen Kinder aus allen sozialen Schichten, unterschiedlichen Herkunftsländern und verschiedenen Religionen. Im Rahmen dieser Vielschichtigkeit versuchen wir im Umgang und der Begegnung mit den Kindern, deren Eltern und Familien und im Team die christlichen Werte erfahrbar und erlebbar zu machen.

 

Wir sind bestrebt uns an der Lebenswirklichkeit der Kinder und deren Familien zu orientieren und wollen durch unsere Arbeit die Familien unterstützen und ganzheitlich begleiten.

 

Kinder und Erziehungsberechtigte erfahren, dass der Glaube an Gott und die Orientierung am Leben Jesu Christi die Grundlage unseres Handelns in unserer Einrichtung ist. Das unsere Pfarrgemeinde prägende Herz Jesu ist die Basis unserer Arbeit im Hort und trifft in allen Bereichen auf Kinder, deren Familien, das Team und Besucher unserer Einrichtung zu.

 

Ein Geschöpf Gottes zu sein beinhaltet auch, dass Menschen zueinander in Beziehung treten und die Verantwortung für die Schöpfung zu übernehmen.

 

Die Angebote unserer Einrichtung sind demnach nicht wertfrei, sondern orientieren sich an den Prinzipien der christlichen Soziallehre Personalität, Subsidiarität und Solidarität, wie sie im Leitbild des deutschen Caritasverbandes festgelegt sind.

 

Die Inhalte des BayKiBiG und der Bayerischen Bildungsleitlinien für die Bildung und Erziehung von Kindern bis zum Ende der Grundschulzeit in der jeweils aktuellen Fassung werden angemessen und kompetent umgesetzt.

 

Hinhören

Hinhören, wenn Kinder einen Ansprechpartner brauchen

Zuhören, wenn Kinder Fragen haben

Hineinhören, um die Probleme der Kinder herauszuhören

 

Ernst nehmen

Kinder werden in ihrer Weltanschauung ernst genommen, sollen sich verstanden fühlen

Kinder erfahren, dass ihre Gefühle ernst genommen werden und fühlen sich angenommen

Bedürfnisse von Eltern und Familien werden erst genommen

Respektieren

Respekt und Toleranz in der Begegnung mit anderen

Respektvoller Umgang und gegenseitige Achtung im alltäglichen Zusammensein

H(ORT) als ORT für gewaltfreies gleichberechtigtes Miteinander.

Zuwenden

Zuwenden im Sinne von „einander ein Zuhause geben“

Zuwenden im Sinne von „sich begegnen und miteinander leben“

Zuwenden im Sinne von „sich umeinander kümmern“

 

 

 

 

 

 

Jesus kennenlernen

Von Jesus hören, über ihn erfahren

Von Jesus wissen, dass er alle Menschen bedingungslos angenommen hat

Von Jesus lernen wollen und versuchen, nach seinem Vorbild zu handeln

Engagement für die Mitmenschen

 

Verantwortungsbewusstsein für die uns anvertrauten Kinder

Achtung und Berücksichtigung der Verantwortung der Eltern

Unterstützung der Kinder, Eltern und Familien (Hilfe zur Selbsthilfe)

 

Stärken fördern

Dem Kind ermöglichen, sich selbst auszuprobieren.

Stärken des Kindes erkennen und anerkennen.

Eigene Stärken zum Wohl des Kindes einsetzen.

 

Umkehrbereitschaft

Lernen, Fehler wieder gut zu machen und unser Verhalten zu ändern

Lernen, sich zu entschuldigen, aber auch zu verzeihen

Lernen, sich zu versöhnen und Frieden zu üben

 

 

 

 

 

 

 

 

 


10.2. Gemeinsames Leitbild der Kitas der Pfarreiengemeinschaft

 

„Kleine Kirche Kindergarten“

 

Die Kindertageseinrichtungen der Pfarreiengemeinschaft „Jesus – Quelle des Lebens“ sind Orte an denen die Kinder und auch ihre Familien mit dem Glauben in Berührung kommen.Als „Gemeinschaft auf Zeit“ sind wir Wegbegleitung auch in Glaubensfragen. Wir wollen aufmerksam und sensibel mit unseren Besuchern umgehen und so christliche Werte in einer menschlichen Atmosphäre leben.

 

Achtsam sein, Zuhören, Stützen und Stärken sind einige Schlagworte, die für uns wichtig sind im Umgang miteinander. Wir sind solidarisch mit den Familien, die uns ihre Kinder anvertrauen. Wir begleiten die Kinder ein Stück auf ihrem Lebensweg und sind in dieser Zeit auch wichtige Ansprechpartner und Ratgeber für deren Familien.

 

Wir wollen mit den Kindern den menschenfreundlichen Gott entdecken und damit kleine Wegstrecken im Glauben gehen. Der christlich geprägte Jahreskreis mit seinen Festen ist Bestandteil unserer Arbeit. Wir erzählen aus dem Leben Jesus und ermöglichen nicht nur den Kindern mit dem christlichen Glauben in Berührung zu kommen. Wir achten und wertschätzen aber auch andere Religionen und Weltanschauungen. So sind die Kindertageseinrichtungen eine „kleine Gemeinde“ innerhalb der einzelnen Pfarrgemeinde und somit Teil der großen Glaubensgemeinschaft aller Christen.


 

10.3. Bild vom Kind

 

Jedes Kind ist einzigartig und von Geburt an eine eigenständige Persönlichkeit. Für eine gesunde Entwicklung braucht es mindestens eine feste Bezugsperson und verlässliche Bindungen. Es ist ein Individuum mit eigenen Interessen und Vorlieben, bestimmten Charaktereigenschaften, Talenten und Begabungen.

Ebenso hat jedes Kind sein eigenes Entwicklungstempo und ist somit nicht mit anderen Kindern vergleichbar. Von Natur aus wollen alle Kinder wachsen, sich weiterentwickeln und ihr Leben und ihr Umfeld aktiv erkunden und gestalten.

Jedes Kind ist von Anfang an ein soziales Wesen, das Gemeinschaft braucht und in Beziehung mit anderen treten muss. Die Eltern als wichtigste Bezugspersonen spielen dabei eine herausragende und prägende Rolle. Andere Personen z. B. das Hortpersonal oder andere Kindern ergänzen, begleiten und unterstützen die Entwicklung des Kindes.

Das Kind ist Experte in eigener Sache. Das heißt jedes Kind weiß was es will oder nicht will. Es äußert Wohlbefinden und Ablehnung. Außerdem hat es ein Recht darauf, gehört zu werden, seine Meinung zu vertreten und seinem Entwicklungsstand entsprechend mitzubestimmen.

 

   
   
   
   
   
   
   

11. Rechtliche Grundlagen

Unser Hort arbeitet nach den rechtlichen Grundlagen, die durch die einschlägigen gesetzlichen Vorgaben geregelt sind. Dies sind im Einzelnen:

 

 

Die UN-Konvention über die Rechte des Kindes    (UN – KRK)

(z. B. Recht des Kindes auf Mitsprache, Unversehrtheit der Person, Recht auf Bildung und Erziehung)

 

 

Die UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen   (UN-BRK)

(z. B. Recht des Kindes auf Teilhabe und Inklusion)

 

 

Die UN-Konventionen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen

(z. B. Achtung kultureller Unterschiede, aber auch Vermittlung unserer eigenen Kultur)

 

 

Sozialgesetzbuch VIII    (SGB VIII)

(z. B. Kinderrechte, Schutzauftrag)

 

 

Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz     (BayKiBiG)

und die Ausführungsverordnung    (AVBayKiBiG)

(z. B. Erfüllung der Fördervoraussetzungen, Aufgaben des Hortes als Kindertageseinrichtung, Rahmenbedingungen)

 

 

Bayerische Leitlinien für die Bildung und Erziehung von Kindern bis zum Ende der Grundschulzeit

 

 

12. Pädagogischer Schwerpunkt: Hausaufgaben

Neben dem Recht auf Ruhe und Erholung sowie selbstständiger Gestaltung der Freizeit ist es uns wichtig, dass die Kinder Zeit haben, ihre Hausaufgaben anzufertigen. Deshalb ist der Tagesablauf in unserem Hort geprägt von der Hausaufgabenzeit.

Dazu sind regelmäßige Zeiten im Tagesablauf festgelegt. Bei der Einteilung des Tagesablaufes achten wir darauf, dass die Kinder die Möglichkeit haben, in der hausaufgabenfreien Zeit ausgiebig zu spielen und sich selbst zu beschäftigen.

 

Wenn die Kinder nach der 4. oder 5. Schulstunde bereits in den Hort kommen, beginnen wir nach der Begrüßung sofort mit den Hausaufgaben. Dies ermöglicht den Kindern eine längere Freispielphase am späteren Nachmittag.

 

Nach dem Mittagessen ermöglichen wir allen Kindern eine Phase der Erholung. Deshalb beginnt die 2. Hausaufgabenzeit erst um 14.30 Uhr.

 

In den Hausaufgabenphasen achten wir darauf, dass die Kinder ihre Aufgaben selbstständig und alleine machen. Das pädagogische Personal beantwortet Fragen, gibt Hilfestellungen bei Problemen und erklärt auch noch einmal Aufgaben. Das Prinzip „Hilf es mir selbst zu tun“ steht dabei an vorderster Stelle. Die Pflicht Hausaufgaben zu erledigen, wird den Kindern bewusst, soll aber weder Angst noch Frustration auslösen. Deshalb stärken wir die Kinder in ihrem Selbstbewusstsein, loben Erfolge und ermutigen bei Misserfolgen. Unser Umgang mit den Kindern ist gerade auch in der Hausaufgabenzeit geprägt von Vertrauen und Respekt. Wir wenden uns jedem einzelnen Kind zu, unterstützen und begleiten das Kind nach den jeweiligen Bedürfnissen, können aber keine Einzelnachhilfe leisten.

Ebenso ist es uns ein wichtiges Anliegen, dass unsere Kinder im Grundschulalter Lernmethoden kennenlernen, so dass sie in den späteren Schuljahren immer selbstständiger in der Erledigung ihrer Hausaufgaben werden.

Wir kontrollieren die Hausaufgaben auf Richtigkeit und Vollständigkeit, nehmen aber den Erziehungsberechtigten bewusst die letztendliche Verantwortung dafür nicht ab.

 

Die letztendliche Verantwortung liegt bei den Eltern. Daher ist es notwendig, dass die Erziehungsberechtigten die Hausaufgaben täglich kontrollieren.

13. Leitziele

13.1. Respektierung der Persönlichkeit

 

Die Entwicklung der Eigenständigkeit des Kindes ist unser gesetzlicher und christlicher Auftrag. Wir achten jedes Kind und nehmen seine Persönlichkeit vorurteilsfrei und uneingeschränkt an.  Auf einer Basis des Vertrauens und im respektvollen Umgang mit jedem Kind geben wir ihm die Möglichkeit, Selbständigkeit, Selbst- und Verantwortungsbewusstsein zu entwickeln. Die Bedürfnisse des Kindes werden wahrgenommen und wir gehen im Rahmen unserer Möglichkeiten darauf ein. Unser vordringliches Anliegen ist, die Stärken zu fördern, und die personale Souveränität zu respektieren und zu fördern.

 

Jedes Kind bringt seine ganz eigene Persönlichkeit mit. Wir achten diese Eigenheiten. Zurückhaltende Kinder werden von uns bestärkt. Kinder lernen mit Konfliktsituationen umzugehen. Selbstbewusstsein wird durch Erfolgserlebnisse gestärkt. Eigenständigkeit wird nach dem Prinzip „Hilf es mir selbst zu tun“ (Maria Montessori) gefördert.

Im gesamten Tagesablauf nutzen wir Situationen, um die Kinder in ihrer persönlichen Entwicklung zu begleiten (bei den Hausaufgaben, beim Spiel mit anderen, bei der Bewältigung von gestellten Aufgaben). Ein wichtiger Aspekt ist dabei, das Lernen zu lernen und selbst Problemlösungen zu finden.


 

13.2. Erziehung und Bildung

 

Die Kinder haben einen Anspruch auf alters- und entwicklungsgerechte Förderung. Im Zentrum unserer Bemühungen steht, neben der Bewältigung der Hausaufgaben, die ganzheitliche Bildung und Förderung des Kindes. Wir schaffen Freiraum eigenen Interessen nachzugehen, lenken und fördern, ohne die eigene Persönlichkeit einzuschränken oder zu verletzen. Wir bieten unterschiedliche Freizeitaktivitäten an, legen aber großen Wert darauf, dass die Kinder ihre Freizeit auch selbst gestalten können.


 

13.3. Sozialerziehung

 

Nächstenliebe, Toleranz und Akzeptanz sind die Grundlagen unserer Arbeit mit den Kindern. Wir achten und respektieren andere Lebensweisen und Kulturen. Sorgsamer und respektvoller Umgang schafft Raum, Gemeinschaft zu erleben und zu leben.

Die Kinder sollen sich in einer Atmosphäre der Geborgenheit angenommen und wohlfühlen.

Die Fähigkeit der Kinder, Vertrauen zu entwickeln und zu schenken, wird in unserem Hort gefördert und geachtet.

 

Den richtigen Umgang mit anderen Menschen zu lernen ist eine Hauptaufgabe des Hortes. Im gemeinsamen Tun mit Gleichaltrigen, aber auch mit Jüngeren und Älteren können die Kinder viele verschiedene Verhaltensweisen erlernen und üben. Sich unterordnen, aber auch sich durchsetzen, Absprachen treffen, jemanden überzeugen, aber auch sich überzeugen lassen, seine Meinung vertreten, in Konflikten freundlich miteinander umgehen und Streit bereinigen, um Verzeihung bitten und verzeihen, Umgangsformen wie Hallo und Auf Wiedersehen, Danke und Bitte erlernen. All dies sind wichtige menschliche Eigenschaften, die in unserem Haus vorgelebt werden und eingeübt werden können. Dafür schaffen wir Raum und Zeit durch die Strukturierung unseres Tagesablaufes.

 


 

13.4. Werteerziehung

 

Gott sagt vorbehaltlos „Ja“ zu jedem Menschen – diese Liebe Gottes sollen die Kinder im täglichen Leben und Umgang miteinander spüren und erleben.

Werte wie Nächstenliebe, Mitmenschlichkeit und Toleranz prägen unsere Einrichtung. Die pädagogischen Mitarbeiter/innen sind Vorbild sowohl im Umgang miteinander als auch im Umgang mit den Kindern. Ein Verhaltenskodex regelt den Umgang im Personal, mit Besuchern und Familienmitgliedern und das Verhalten gegenüber den Kindern.

Die katholische Ausrichtung unseres Hortes zeigt sich in der Vorbereitung und dem Feiern der kirchlichen Feste im Jahreskreis und der christlichen Rituale und Symbole im Tagesablauf z.B. tägliches Beten vor den Mahlzeiten. Wir sind offen und wertschätzend gegenüber anderen Religionen. Die Rituale und Gepflogenheiten anderer Glaubensrichtungen werden toleriert, dabei wird die Identität unserer katholischen Einrichtung gewahrt.


 

13.5. Zusammenarbeit mit den Angehörigen

 

Unsere Einrichtung arbeitet familienergänzend und –unterstützend.

Eltern und Angehörige sollen sich im Hort wohl und angenommen fühlen.

Die Zusammenarbeit mit den Eltern ist geprägt durch Offenheit, Ehrlichkeit und ständigen Dialog.

Wünsche und Anregungen der Eltern werden ernst genommen und im Rahmen unserer konzeptionellen Arbeit und Möglichkeiten umgesetzt.

Im Miteinander und guter Zusammenarbeit wollen wir mit den Familien einen gemeinsamen Weg in der Erziehung gehen.


 

13.6. Zufriedenheit und Qualifikation der Mitarbeiter/innen

 

Unsere Einrichtung gewährt den Mitarbeiter/innen persönlichen Entfaltungsspielraum im Rahmen unserer Konzeption. Jede/r Mitarbeiter/in wird nach Möglichkeit im Rahmen ihrer Stärken und Begabungen eingesetzt. Die Qualifikation und persönliche Kompetenz wird durch regelmäßige Fortbildungsmaßnahmen gefördert. In jährlichen Mitarbeitergesprächen werden persönliche Ziele vereinbart.

 

14. Tagesablauf

14.1. An Schultagen

 

Ankommen

Die Kinder kommen nach der Schule selbstständig in den Hort und werden an der Türe begrüßt. In der Garderobe steht für jedes Kind ein Platz für die Kleidung und die Büchertasche zu Verfügung. Nach dem Ausziehen und Händewaschen begeben sich die Kinder in das große Zimmer um dort schon mit den Hausaufgaben zu beginnen oder das Mittagessen einzunehmen. Wer keine Hausaufgaben zu erledigen hat, geht gleich ins Freispiel.

 

Bis 13.00 Uhr:          erste Hausaufgabenzeit

Kinder, die nach der 4. oder 5. Schulstunde in den Hort kommen, beginnen schon mit den Hausaufgaben (siehe Punkt 12).

Wenn die Hausaufgaben erledigt sind, haben die Kinder Freispielzeit und können sich frei im Hort bewegen. Die Kinder können die Spiel – und Beschäftigungs-materialien selbstständig nutzen und suchen sich ihre Spielpartner selbst.

 

Ca. 13.15 Uhr          Mittagessen

Die Eltern haben die Möglichkeit für ihr Kind ein warmes Mittagessen zu bestellen. Die Kinder können aber auch ihre mitgebrachte Brotzeit verzehren. Wir besprechen vor dem gemeinsamen Essen alle Neuigkeiten des Tages und ein Kind spricht für alle ein Gebet. Es ist uns besonders wichtig, dass die Kinder in einer ruhigen und entspannten Atmosphäre essen können, deshalb darf in dieser Zeit auch kein Kind abgeholt werden. Die Mitarbeiter verteilen sich dabei bei der Essensausgabe und an den Tischen bei den Kindern. So haben die Kinder die Möglichkeit über den Schultag oder von zuhause zu erzählen. Die Kinder werden an den hauswirtschaftlichen Aufgaben beteiligt.

 

Ca. 13.45 Uhr          Gartenzeit

Nach dem Essen und dem gemeinsamen Aufräumen gehen alle in den Garten zum Spielen. Nur bei ganz schlechtem Wetter findet diese Freizeitphase im Haus statt.

Die Kinder können Fußballspielen, schaukeln, Klettern, sich unterhalten, Sand spielen und vieles mehr. Diese Zeit dient dem körperlichen Ausgleich nach dem langen Sitzen in der Schule. Bewegung an der frischen Luft, aber auch Abschalten von den Pflichten des Alltags ermöglichen Kraft zu tanken, auch für die anschließende Arbeitsphase. Die Kinder nutzen diese Zeit sowohl zum Austausch untereinander als auch für Gespräche mit dem Personal.

 

14.30 Uhr                  zweite Hausaufgabenzeit

Wer noch nicht mit den Hausaufgaben fertig ist, begibt sich in das große Zimmer zum Erledigen der Aufgaben (siehe Punkt 12). Im Sommer findet diese Hausaufgabenzeit im Garten statt.

Alle anderen Kinder können weiter ihre Freizeit selbst gestalten. Sie werden von den pädagogischen Mitarbeitern begleitet. Diese machen wechselnde Angebote nach Interesse der Kinder z. B. Bastelangebote, Spiele, im Garten bleiben, Spiele im Aktivraum usw.

 

Abholzeit

Je nach Buchungszeit werden die Kinder abgeholt oder dürfen mit schriftlicher Erlaubnis der Erziehungsberechtigten zu einer bestimmten Uhrzeit den Hort alleine verlassen. Die Kinder werden vom Personal verabschiedet. In dieser Zeit steht auch ein/e Mitarbeiter/in für kurze Elterninfos zu Verfügung.

 

 

 

 

14.2. In den Schulferien

 

In den Schulferien wollen wir den Kindern die Möglichkeit geben, sich vom Schulalltag zu erholen und ihre Freizeit sinnvoll zu gestalten. Die Kinder können eigenen Interessen nachgehen, wir bieten aber immer wieder auch Aktivitäten für die Kinder an z. B. Ausflüge, Bastel- und Spielaktionen usw. Dabei achten wir darauf, dass die Kinder ihre eigenen Ideen mit einbringen können.

 

Ankommen

In den Ferien sollten die Kinder bis spätestens 9.15 Uhr im Hort sein. Dann können auch Aktivitäten und Ausflüge außerhalb der Einrichtung stattfinden.

 

9.15 Uhr gemeinsames Frühstück

Die Kinder bringen Essen und Trinken von zuhause mit und wir frühstücken gemeinsam.

 

12.00 Uhr Mittagessen

Entweder bringen die Kinder ihr Mittagessen von zuhause mit oder die Eltern können warmes Essen für die Kinder bestellen. In der Regel kochen wir in den Ferien selbst.

 

Die Hortzeit in den Ferien ist frei von schulischen Aufgaben.

 

15. Beobachtung der Kinder

Schulische Leistungen werden von der Schule beobachtet und beurteilt.

Unser Schwerpunkt in der Beobachtung liegt auf der persönlichen Entwicklung und der Hausaufgabensituation. Wir bieten den Eltern an, gemeinsame Entwicklungs-gespräche zu führen. Davor werden die Kinder noch einmal gezielt beobachtet.


 

15.1. Freie Beobachtung

 

In unserem Hort achten wir während der ganzen Hortzeit auf das Spiel- und Lernverhalten, die Interessen des Kindes, den sozialen Umgang miteinander und die Weiterentwicklung der Persönlichkeit. Dies wird immer wieder durch die pädagogischen Mitarbeiter/innen beobachtet und dokumentiert.

 

Während des Hortjahres werden immer wieder einzelne Spielgruppen und Kinder in den verschiedenen Lernfeldern im Tagesablauf beobachtet. Diese Informationen werden für jedes Kind einzeln gesammelt und Auffälligkeiten werden dokumentiert, um die Eltern gezielt darüber zu informieren.


 

15.2. Wissenschaftliche Beobachtungsverfahren

 

Des Weiteren setzten wir wissenschaftliche Beobachtungsverfahren zur gezielten Beobachtung von einzelnen Lernbereichen ein:

 

Die persönliche Entwicklung in der 1. und 2. Klasse kann mit dem Entwicklungsbogen „Perik“ beobachtet werden.

Die Sprachentwicklung wird anhand des Beobachtungsbogens „Selsa“ erfasst.

 

Eigene Entwicklungsbögen erfassen die Gesamtentwicklung des einzelnen Kindes.

 

 

15.3. Beurteilung kindlicher Aktivitäten

 

Ergebnisse kindlicher Aktivitäten z. B. Bilder und Bastelarbeiten, aber auch die Mitarbeit bei Angeboten geben den pädagogischen Mitarbeiter/innen Aufschluss über den Entwicklungsstand und die Interessen und Begabungen des einzelnen Kindes.

 

 

15.4. Beobachtungen der Eltern

 

Alle Eltern kennen ihr Kind am besten. Deshalb ist es uns wichtig, mit den Eltern gemeinsam über unsere und ihre Beobachtungen zu sprechen. Deshalb findet nach Bedarf und Wunsch der Erziehungsberechtigten ein Entwicklungsgespräch statt, um den Entwicklungsstand des Kindes zu besprechen.

Alle Sorgeberechtigten werden zum Gespräch eingeladen. Bei getrennt lebenden Eltern werden nach Bedarf auch 2 Termine vereinbart.

 

 

 

 

 

Sowohl die Beobachtungen, als auch das Protokoll über die Entwicklungsgespräche werden bei den Unterlagen der Kinder abgeheftet.

 

16. Kinderrechte

Kinderrechte sind durch die UN Konvention über die Rechte des Kindes gesichert und gelten auch in unserem Hort. Das Kind hat ein Recht auf Schutz, Förderung und Beteiligung.

 

Schutz

Im Rahmen unseres Schutzkonzeptes fühlen wir uns für das Wohl des Kindes verantwortlich. Unser Haus ist kindersicher ausgestattet, so dass die Kinder sich möglichst frei bewegen können. Ebenso arbeiten wir eng mit den Familienangehörigen zusammen, um auf die Wünsche, Interessen und Bedürfnisse des Kindes gemeinsam einzugehen. Unser Schutzauftrag bezieht auch bei Bedarf die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen mit ein (z. B. das Jugendamt)

 

Förderung

Jedes Kind hat das Recht auf angemessene Förderung. Dies ist für uns Grundlage zur ganzheitlichen pädagogischen Bildung in unserem Hort. Dabei werden die Interessen des Kindes und sein Entwicklungsstand berücksichtigt. In kleinen Gruppen können die Kinder in ihrer Freizeit ihre Kompetenzen im freien Spiel erweitern und es werden Angebote durchgeführt. Der Tagesablauf ist so gestaltet, dass er sich positiv auf die Entwicklung des Kindes auswirkt z. B. durch ausreichend Freispielzeit, Wechsel von Ruhe und Bewegung.

 

 

Beteiligung

Wir sehen jedes Kind als eigenständiges Individuum, das je nach Entwicklungsstand über die eigene Person mitbestimmen kann.

Kinder werden in allen Belangen, die sie betreffen gehört und in Entscheidungs-prozesse mit einbezogen. Dazu gibt es verschiedene Gremien, wie Kinderkonferenzen, in denen die Meinung der Kinder gehört und Entscheidungen für die Gruppe getroffen werden. Im Rahmen unserer Partizipation legen wir fest, bei welchen Themen die Kinder nicht bestimmen, mitbestimmen oder alleine bestimmen können (Die Mitsprache im Alltag wird ermöglicht). Dabei sollen die Kinder in ihren Entscheidungsmöglichkeiten möglichst wenig eingeschränkt werden.

17. Partizipation und Beschwerdemanagement

17.1. Kinder

 

In unserem Hort können sich Kinder an der Gestaltung des Tagesablaufes, der Aktivitäten und der Räumlichkeiten beteiligen. Durch regelmäßige Kinderkonferenzen, Befragungen zu bestimmten Themen und unserem Beschwerdeverfahren sind die Kinder aufgefordert ihre Meinung zu sagen, Wünsche zu äußern und auch Beschwerden vorzubringen. Dabei erfahren sie Respekt vor der persönlichen Meinung. Kinder werden ermutigt, bei allen Angelegenheiten, die sie selbst betreffen, mitzureden und mitzubestimmen und auch mitzutun. Das pädagogische Personal achtet einfühlsam auf Äußerungen und Signale der Kinder z. B. Anzeichen von Unwohlsein oder Ablehnung und respektiert die Grenzen der Kinder. So soll die Partizipation zu einem durchgängigen Prinzip im Alltag des Kindes werden.

Die pädagogische Gesamtleitung ist neben den anderen pädagogischen Mitarbeitern im Haus präsent und den Kindern bekannt. Sie nimmt sich Zeit für die Anliegen der Kinder und ermutigt sie, Anregungen und Beschwerden vorzubringen.

Die Kinder werden bei der Erstellung der Risikoanalyse im Rahmen des Schutzkonzeptes beteiligt.


 

17.2. Eltern

 

Eltern sind aufgerufen sich an der Gestaltung des Hortes zu beteiligen. Bei anstehenden Arbeiten im Hort werden die Eltern um Mithilfe gebeten. Dazu erfragen wir am Anfang der Hortzeit ihre Begabungen und Möglichkeiten der Unterstützung.

Auf Wunsch der Eltern sind diese eingeladen unseren Hortalltag kennenzulernen. Ebenso beziehen wir die Eltern, wenn möglich, in die Durchführung von Ausflügen und Projekten mit ein (z. B. Beschaffung von Material und Informationen, Begleitung und Teilnahme, usw.)

Ein Elternbeirat, wenn von den Eltern gewünscht, vertritt die Eltern gegenüber dem Personal und der Gesamtleitung.

Eine jährliche Elternumfrage ermöglicht den Eltern, ihre Wünsche, Anregungen und Beschwerden vorzubringen. Ein ausliegender Reklamationsbogen ermöglicht die anonyme Weitergabe von Beschwerden und Anregungen an das Personal. Die pädagogische Gesamtleitung steht jederzeit telefonisch oder per Mail zu Verfügung.

Die Eltern werden bei der Erstellung der Risikoanalyse im Rahmen des Schutzkonzeptes beteiligt.

18. Inklusion

Unser Hort wird von Kindern aus verschiedenen Kulturkreisen, mit unterschiedlichen Muttersprachen und mit ganz verschiedenem familiären und sozialen Hintergrund besucht. Wir nehmen alle Kinder auf, wenn die baulichen Möglichkeiten dies zulassen. D. h. auch Kinder mit einer gesundheitlichen Einschränkung sollen nach Möglichkeit unseren Hort besuchen können. Ebenso betreuen wir Kinder mit Entwicklungs-verzögerungen oder psychosozialem Förderbedarf im Rahmen unserer Möglichkeiten.

 

Uns ist es ein Anliegen, allen Kindern gerecht zu werden und die bestmögliche Förderung und Betreuung zu ermöglichen. Gemeinsam mit den Erziehungs-berechtigten überlegen wir vor der Aufnahme oder auch während der ganzen Hortzeit, wie wir die Entwicklung des einzelnen Kindes begleiten und unterstützen können und wo die Grenzen unserer Einrichtung liegen.

 

Bei zusätzlichem Förderbedarf gehen wir auf die Erziehungsberechtigten zu und versuchen mit ihnen und der Schule die bestmögliche Lösung und Unterstützung für das einzelne Kind zu finden.

 

Da die Eltern die Verantwortung für ihr Kind tragen, sehen wir uns in der Rolle der Begleiter und Berater in der Erziehung und Bildung. Entscheidungen sind alleine durch die Erziehungsberechtigten zu treffen.

 

 

19. Schutzauftrag

Durch den täglichen, intensiven Umgang mit den Kindern kommt dem Personal eine verstärkte Verantwortung hinsichtlich der Wahrnehmung von Gefährdungsrisiken zu. Die Kinder unserer Einrichtung sollen davor bewahrt werden, durch akute oder akut drohende Gefahren wie beispielsweise durch Misshandlung, Vernachlässigung, Missbrauch oder Unterlassung von notwendigen Hilfsmaßnahmen in ihrer Entwicklung Schaden zu nehmen. Der Träger hat mit dem Jugendamt eine Vereinbarung zur Sicherstellung des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII abgeschlossen. Der Träger hat die Verantwortung zur Erstellung eines Schutzkonzeptes an die pädagogische Gesamtleitung übertragen. Diese hat zusammen mit dem Team ein Schutzkonzept erstellt. Das Schutzkonzept findet sich im Anhang an die Konzeption.


 

19.1. Gefährdungen in der Einrichtung

 

Bei der Einstellung von neuem Personal achtet der Träger auf die persönliche Eignung. Dazu lässt er sich zum Beispiel ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Dieses muss alle 5 Jahre erneut vorgelegt weden.

Die pädagogische Gesamtleitung ist für die Schulung des Personals in Bezug auf den Schutzauftrag verantwortlich (Präventionsschulung). Ein Verhaltenskodex für alle Mitarbeiter regelt das Verhalten im Tagesablauf und im Umgang mit den Kindern.

Träger, pädagogische Gesamtleitung und Hausleitung stellen sicher, dass interne Gefährdungsmomente minimiert werden. Dazu überprüft die pädagogische Gesamtleitung in regelmäßigen Abständen das Schutzkonzept und führt mit dem gesamten Team eine Risikoanalyse auch in Zusammenarbeit mit den Eltern und den Kindern durch.


 

19.2. Gefährdungen von außen

 

Alle Mitarbeiter kennen die gewichtigen Anhaltspunkte zur Beurteilung einer Kindeswohlgefährdung und das Dokumentationsverfahren. Im vertrauensvollen Umgang mit allen Familienmitgliedern können gefährdende Situationen wahrgenommen und thematisiert werden. Eine insoweit erfahrene Fachkraft des Jugendamtes kann bei gewichtigen Anhaltspunkten zur Beratung hinzugezogen werden. Bei akut gefährdenden Situationen sind alle Mitarbeiter verpflichtet, nach Absprache mit der pädagogischen Gesamtleitung, eine Meldung an das Jugendamt zu machen. Dazu werden die Erziehungsberechtigen in das Verfahren mit einbezogen.

 

 

 

20. Mitarbeiter/ innen im Hort

Ein gutes Miteinander aller Mitarbeiter ist Grundvoraussetzung für eine gute Zusammenarbeit zum Wohl der Kinder. Deshalb legen wir großen Wert darauf, dass alle Teammitglieder sich mit der Arbeit des Hortes identifizieren können und nach neuestem wissenschaftlichen Standard arbeiten.

 

Eine Stellenbeschreibung regelt im einzelnen Aufgaben und Verantwortlichkeiten der jeweiligen Mitarbeiterin/ des jeweiligen Mitarbeiters.

 

Ein Verhaltenskodex regelt den Umgang mit Kindern, Eltern und Besuchern und dem Team.

 

Fortbildungsangebote ermöglichen eine persönliche Weiterentwicklung.

 

Jährliche Mitarbeitergespräche mit der pädagogischen Gesamtleitung ermöglichen einen intensiven, persönlichen Austausch über die Arbeit und die persönlichen Ziele.


 

20.1. Pädagogisches Personal

 

Das päd. Personal setzt sich aus Erzieher/innen und Kinderpfleger/innen zusammen.

Jeder Mitarbeiter ist für alle Kinder zuständig und über deren Entwicklungsstand und Besonderheiten informiert. Deshalb werden Gespräche über Kinder in der Dienstbesprechung mit allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geführt oder Informationen über Kinder an alle weitergegeben. In der Hausaufgabensituation und im Freispiel wechseln sich die Mitarbeiter ab, sodass jeder einen Einblick in das Verhalten, die Vorlieben und Fähigkeiten des einzelnen Kindes hat.

 


 

20.2. Weiterbildung

 

Alle Mitarbeiter/innen sind verpflichtet nach dem neuesten wissenschaftlichen Stand zu arbeiten. Deshalb ist eine stetige Weiterbildung von großer Bedeutung. Die Mitarbeiter/innen legen zum Ende des Hortjahres den Fortbildungsbedarf fest und buchen mit Einverständnis des Trägers die jeweiligen Fortbildungen. Erkenntnisse und Lehrstoff der Fortbildungen werden an die Kollegen weitergegeben und im Hort umgesetzt. Ebenso können Teamfortbildungen intern oder durch externe Begleiter die Weiterentwicklung aller Mitarbeiter/innen und der gesamten Einrichtung fördern.

 

Im Rahmen von Dienstbesprechungen und Workshops können einzelne pädagogische Themen vertieft werden. Dazu bietet die pädagogische Gesamtleitung nach Bedarf interne Fortbildungen für alle oder einzelne Teammitglieder an. Die „pädagogischen Tage“ zweimal jährlich werden gezielt für die Weiterbildung des Personals und somit die Weiterentwicklung der Einrichtung verwendet. Die pädagogische Arbeit wird immer wieder hinterfragt und gegebenenfalls verändert.

 

 

 


 

20.3. neues Personal

 

Freie Stellen werden gemeinsam von der pädagogischen Gesamtleitung, der Hausleitung und der Geschäftsleitung besetzt. Im Vorfeld wird für die Stellenausschreibung überlegt, welche Eignung die jeweilige Kraft haben muss (Berufsausbildung, zusätzliche Qualifikationen, persönliche Eignung).

 

Nach Sichtung der Unterlagen werden die Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen und ein Probearbeitstag vereinbart. Der/Die Bewerber/in soll die Einrichtung und unsere Arbeitsweise kennenlernen. Ebenso soll dabei der Umgang des Bewerbers / der Bewerberin mit den Kindern beobachtet werden. Die Entscheidung über eine Einstellung wird gemeinschaftlich gefällt.

 

Neues Personal wird durch die pädagogische Gesamtleitung und die Hausleitung eingearbeitet. Dabei sind Kennenlernen der Einrichtung und der Arbeitsweise sowie Erklärung der Konzeption und des Qualitätsmanagementsystems Thema der Mitarbeitergespräche.

Ziel der Einarbeitung ist die gute Eingliederung ins Team und die eigenständige Arbeit im Hort.

 


 

20.4. Teambesprechungen

 

Um die gesamte Arbeit in der Einrichtung zu koordinieren und zu planen finden wöchentliche gemeinsame Dienstbesprechungen statt. Es werden alle Aktivitäten des Hortes geplant, die Konzeption weiterentwickelt, Inhalte von Fortbildungen weitergegeben, Situationen von Kindern und deren Familien besprochen und interne Fortbildungen durchgeführt.

 

Beim wöchentlichen Treffen der Hausleitungen werden Themen der Führungsebene besprochen.

 

Der gemeinsame Planungstag mit den Mitarbeitern aller Einrichtungen der kath. Kirchenstiftung Bad Kissingen am Anfang des Hortjahres wird dazu genutzt, die Aktivitäten der nächsten Monate zu planen und alle notwendigen Arbeiten in den Einrichtungen abzusprechen. Ebenso finden die vorgeschriebenen Belehrungen statt. Dieser Tag wird aber auch vor allem dazu genutzt, um größere gemeinsame konzeptionelle Fragen zu besprechen.

Die gemeinsame Qualitätskonferenz im Januar dient zur Reflexion der päd. Arbeit und der Weiterentwicklung. Hierbei werden die Qualitätsziele und deren Umsetzung reflektiert und einzelne Themen konzeptionell bearbeitet z. B. die Gestaltung des Tagesablaufes oder Gestaltung der Elterngespräche usw.

 

Nach Bedarf werden während der Hortzeit Kurzbesprechungen abgehalten. Dazu werden einzelne Mitarbeiter/innen oder das gesamte Hortteam zusammengerufen. Diese Besprechungen finden aus wichtigem Anlass statt, wenn die Informationsweitergabe nicht bis zur nächsten Teamsitzung warten kann.

 

 

 

 

21. Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit den Familien

 

Unsere Einrichtung arbeitet familienergänzend und –unterstützend.

Eltern und Angehörige sollen sich im Hort wohl und angenommen fühlen.

Die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten ist geprägt durch Offenheit, Ehrlichkeit und ständigen Dialog.

Wünsche und Anregungen der Eltern werden ernst genommen und im Rahmen unserer konzeptionellen Arbeit und Möglichkeiten umgesetzt.

Im Miteinander und durch gute Zusammenarbeit wollen wir mit den Familien einen gemeinsamen Weg in der Erziehung gehen.

Eltern als erste und wichtigste Bezugspersonen des Kindes bringen ihr Wissen und ihre Erfahrungen mit dem Kind mit ein. So kann das pädagogische Personal angemessen auf das jeweilige Kind reagieren.

Unsere Erziehungsarbeit und Bildung kann nur im Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigten wirkungsvoll sein. Deshalb ist uns eine gute Zusammenarbeit mit den Eltern sehr wichtig.


 

21.1. Elterngespräche

 

Elterngespräche in Form von regelmäßigen Tür- und Angelgesprächen, aber auch Informationsgespräche über den Entwicklungsstand sind wichtige Instrumente für einen guten Austausch. Jederzeit ist auch ein Elterngespräch aus besonderem Anlass möglich z. B. Erziehungsprobleme der Eltern, Auffälligkeiten im Hort, veränderte Familienverhältnisse.

 

Bei der Aufnahme in die Einrichtung führt die Hausleitung beim Schnuppertag des Kindes ein Gespräch mit den Eltern über Gewohnheiten und Besonderheiten des einzelnen Kindes. Die betreffenden Informationen werden mit Hilfe eines eigens dafür erstellten Fragebogens abgefragt.

 


 

21.2. Unterstützungsmöglichkeiten für die Eltern

 

Das Personal versucht, den Eltern bei ihrer Erziehungsarbeit beratend zur Seite zu stehen und vermittelt bei Bedarf auch Hilfen außerhalb der Einrichtung. Der Hort arbeitet mit den Schulen und gegebenenfalls mit verschiedenen psychosozialen Stellen zusammen z. B. Erziehungsberatung. 

 


 

21.3. Familienaktivitäten

 

Aktivitäten gemeinsam mit der ganzen Familie sollen die Kontakte der Eltern untereinander fördern und Einblick in die Arbeit des Hortes geben und werden auf Wunsch der Eltern organisiert.

                 


 

21.4. Elterninformationen

 

Der Hort stellt in regelmäßigen Abständen die Arbeit vor und informiert über Aktivitäten. Instrumente dazu sind der Elternabend am Anfang des Hortjahres, der Elternbrief, die Projektwand usw.

Aushänge an der Glastür informieren kurzfristig über Termine und Neuigkeiten.

 

Flyer und Plakate von Veranstaltungen für Kinder und Familien werden ausgelegt und aufgehängt.

 

Zusätzlich nutzt unser Hort noch die Kommunikations – App „Kikom“. Eltern können uns jederzeit eine Nachricht zusenden, ihr Kind entschuldigen oder zum warmen Mittagessen eintragen. Das pädagogische Personal nutzt die App ebenfalls, um mit den Eltern zu kommunizieren. Dabei können Nachrichten an einzelne Eltern, bestimmte Teile der Elternschaft oder an alle Eltern geschickt werden.


 

21.5. Elternbefragungen

 

Elternbefragungen zu den unterschiedlichsten Themen durch Aushänge oder persönliches Gespräch während des Jahres dienen dazu, die Arbeit familienbezogen zu gestalten und Bedürfnisse und Wünsche der Eltern in die Hortarbeit mit einzubeziehen. Einmal jährlich werden Elternwünsche anhand eines Fragebogens abgefragt. Ein Reklamationsverfahren ermöglicht den Eltern jederzeit Wünsche, Anregungen und Beschwerden vorzubringen.


 

21.6. Elternbeirat

 

Der Elternbeirat, am Anfang des Hortjahres gewählt, unterstützt die Arbeit und berät das pädagogische Personal.  In der Geschäftsordnung ist die Arbeitsweise des Elternbeirates geregelt. Diese wird bei der ersten Sitzung des neuen Elternbeirates im Herbst überarbeitet und den Gegebenheiten und Wünschen der Mitglieder angepasst. Besonders in Fragen der Elternarbeit und der Familienaktivitäten wird der Elternbeirat mit einbezogen. Regelmäßige Sitzungen zusammen mit der pädagogischen Gesamtleitung und der Hausleitung oder eigene Treffen stellen sicher, dass die Meinung und Wünsche der Elternschaft in der Arbeit der Einrichtung vertreten sind. Wenn sich keine Eltern zur Mitarbeit im Elternbeirat bereiterklären, wird auf den Elternbeirat verzichtet.

 


 

21.7. Qualitätszirkel

Bei der Weiterentwicklung der Einrichtung und bei Themen, die die Familien betreffen, werden sowohl der Elternbeirat als auch interessierte Eltern im Rahmen von „Qualitätszirkeln“ mit einbezogen. Zusammen mit dem pädagogischen Personal finden gemeinsame Gesprächsrunden statt und es werden Entscheidungen über Veränderungen in Absprache mit dem Träger getroffen. Zu den Themen der Qualitätszirkel werden im Vorfeld immer auch die Kinder befragt, so dass deren Meinung und Wünsche in den Entscheidungsprozessen mit einfließen.

 


 

21.8. Eltern mit Migrationshintergrund

 

Wir versuchen Eltern aus anderen Ländern und Kulturkreisen in unsere Hortarbeit mit einzubinden. Durch persönliche Gespräche und Erklärungen werden sprachliche Hürden verringert. Alle Aktivitäten finden so statt, dass möglichst viele Eltern sich angesprochen fühlen.

 

Einige Mitarbeiter sprechen Englisch und können Aushänge und Informationen übersetzen.

Unsichere und neue Eltern werden über Termine und Aktivitäten persönlich mündlich informiert.

Bei großen Verständigungsschwierigkeiten bitten wir andere Eltern zu übersetzen.

 

 

22. Zusammenarbeit mit Fachdiensten

Wenn ein Kind besonderen Förderbedarf hat, werden in einem Gespräch mit den Eltern und der Hausleitung und bei Bedarf der pädagogischen Gesamtleitung Unterstützungsmöglichkeiten besprochen. Hierbei geben wir bei Bedarf auch Adressen von Fachdiensten und deren Ansprechpartner weiter. Auf Wunsch der Eltern stellen wir den Kontakt zu dem jeweiligen Fachdienst her. Nach vorheriger Absprache mit den Eltern werden dann auch Informationen über das Kind weitergegeben und Entwicklungsberichte verfasst. Hierzu bedarf es der schriftlichen Einverständnis-erklärung der Erziehungsberechtigten. Eine Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Fachdienst findet immer nach Absprache mit den Eltern statt. Nach Möglichkeit sollen die Eltern dabei anwesend sein.

 

Die Zusammenarbeit wird auf das jeweilige Kind abgestimmt und ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Deshalb ist eine umfängliche Aufzählung aller Kooperationspartner hier nicht möglich.

 

Die pädagogische Gesamtleitung informiert sich regelmäßig über die unterschiedlichen Fachdienste und nimmt an deren Fortbildungen und Info-Tagen teil. Sie stellt die Materialien und Informationen den anderen Mitarbeitern zu Verfügung.


 

22.1. Schulen

 

Der Schülerhort arbeitet mit allen Schulen zusammen, in denen die Hortkinder am Morgen unterrichtet werden. Dies sind in der Regel die Sinnberg-Grundschule und das Förderzentrum Saaletal – Schule. Ein gemeinsamer Austausch mit den Klassenlehrern findet bei Bedarf und nach Absprache mit den Eltern statt. Auch die Schul-Sozialarbeit wird, wenn nötig, in die Kooperation mit einbezogen. Gemeinsame Themen können die Hausaufgabensituation, Auffälligkeiten der Kinder und Fragen und Anliegen der Eltern sein. Bei Anliegen des Hortes nimmt die Hausleitung Kontakt mit den Eltern auf und vereinbart dann mit dem jeweiligen Kooperationspartner einen Termin zu einem Gespräch, an dem nach Möglichkeit die Eltern teilnehmen. Wünschen die Eltern ein gemeinsames Gespräch wird mit den Eltern das genaue Vorgehen und die Teilnehmer besprochen.


 

22.2. Frühdiagnosezentrum

 

Die Frühdiagnosezentren in Würzburg und Coburg untersuchen und testen Kinder bei Entwicklungsauffälligkeiten. Der Hort informiert die Eltern bei Bedarf über dessen Möglichkeiten und empfiehlt gegebenenfalls eine Vorstellung dort.


 

22.3. Jugendamt

 

Das Jugendamt als Aufsichtsbehörde berät und unterstützt den Hort in allen organisatorischen, planerischen und pädagogischen Fragen. Die zuständigen Sachbearbeiter stehen persönlich oder telefonisch im Landratsamt zur Verfügung.

 

Bei pädagogischen Problemen und bei vermuteter Kindeswohlgefährdung kann sich der Hort an den sozialen Dienst des Landratsamtes wenden.

 

Bei Familien, die vom Jugendamt begleitet werden, können wir durch gemeinsame Gespräche Maßnahmen absprechen und die Eltern somit intensiver unterstützen.


 

22.4. Beratungsangebote des Caritasverbandes

 

Der Caritasverband Bad Kissingen bietet unterschiedliche Beratungsangebote an. Die pädagogische Gesamtleitung informiert sich regelmäßig über die jeweiligen Angebote und berät die Mitarbeiter bei der Vermittlung von Hilfsangeboten für Eltern.

 

 

 

 

23. Übergänge

23.1. Aufnahmeverfahren

 

Eine Anmeldung des Kindes erfolgt über das Online-Anmelde-Portal „Little Bird“.

 

Regelmäßige Besichtigungstage ermöglichen den Eltern einen Einblick in unseren Alltag. Damit wird den Eltern die Möglichkeit gegeben, sich bewusst über unser pädagogisches Konzept zu informieren und für eine Anmeldung zu entscheiden.

 

Mit der Zusage des Platzes erhalten die Familien eine Hortordnung, die wichtige Informationen über die Organisation und die Gestaltung des Tagesablaufes enthält.

 

Der „Elternabend für neue Eltern“ im Sommer ermöglicht den Erziehungsberechtigten das Personal und unsere Arbeitsweise kennen zu lernen.

 

Am Schnuppertag bespricht die Hausleitung individuelle Besonderheiten des einzelnen Kindes mit den Eltern. Dem Kind wird die Möglichkeit gegeben, die anderen Kinder, das Personal und die Räumlichkeiten kennenzulernen.

 

 


 

23.2. Übergang Elternhaus- Einrichtung

 

Die eigentliche Eingewöhnung findet individuell nach den Bedürfnissen jedes einzelnen Kindes statt.

In der Regel werden die Kinder in den Sommerferien zum 1. September aufgenommen. So können sie die Räumlichkeiten und die Freizeitmöglichkeiten der Einrichtung kennenlernen und sich mit dem Personal vertraut machen. Dies hat auch den Vorteil, dass sich die Kinder nicht gleichzeitig in der Schule eingewöhnen müssen. Im Aufnahmegespräch werden die Eltern darauf explizit hingewiesen.

 

Besonders bei der Eingewöhnung nehmen sich die päd. Mitarbeiter sehr viel Zeit für das einzelne Kind. Das Kennenlernen von Gewohnheiten und Besonderheiten ist uns sehr wichtig. Gleichzeitig sind immer wieder Gespräche mit den Eltern notwendig, um das Kind in seiner Ganzheit zu verstehen.

 

Uns ist bewusst, dass erst, wenn sich ein Kind in unserer Einrichtung wohl und geborgen fühlt, eine gute Begleitung möglich ist.

 

Bei Bedarf nehmen wir nach Absprache mit den Erziehungsberechtigten Kontakt zur vorherigen Kindertageseinrichtung auf.


 

23.3. Abschied

 

Wenn ein Kind unseren Hort verlässt, wird es im Rahmen einer kleinen Feier verabschiedet. Es erhält ein Abschiedsgeschenk.

Im Sommer, wenn die Kinder der 4. Klasse den Hort verlassen, wird eine Abschiedsfeier an einem Freitag für alle gemeinsam organisiert. Die Kinder dürfen sich noch einmal ein Spiel wünschen und erhalten ein Abschiedsgeschenk. Ein gemeinsames Essen rundet die Feier ab.

 

 

24. Aufzeichnungen

24.1. Dokumentation der Arbeit

 

Die pädagogische Arbeit der Einrichtung wird in allen Bereichen (päd. Arbeit, Elternarbeit, Gesprächsprotokolle, Entwicklungsbögen usw.) dokumentiert.

 

Teamsitzungen werden protokolliert und für alle Mitarbeiter/innen zugänglich aufbewahrt.

 

Alle anderen Aufzeichnungen, wie Urlaubslisten, Unfallbögen, Verbandbuch, Personalakten, Schriftverkehr mit anderen Stellen usw. werden in eigenen Ordern und unzugänglich verwahrt.


 

24.2. Datenschutz

 

Alle Mitarbeiter und Praktikanten des Hortes unterliegen den Datenschutzrichtlinien. Neue Mitarbeiter und Praktikanten werden jeweils vor Beginn ihrer Tätigkeit durch die pädagogische Gesamtleitung oder die Hausleitung auf die datenschutzrechtlichen Bestimmungen und deren Folgen hingewiesen. Dies wird dokumentiert. Die pädagogische Gesamtleitung unterweist alle Mitarbeiter/innen einmal jährlich. Ein/e Datenschutzbeauftragte/r überprüft in regelmäßigen Abständen die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen.

 

Die Übermittlung von Informationen über ein Kind an andere Stellen bedarf in jedem Fall der schriftlichen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Absprachen mit anderen Förderstellen oder der Schule bedürfen der Zustimmung der Eltern und finden in der Regel zusammen mit den Eltern statt.

 

Auch Eltern und andere Familienangehörige unterliegen dem Datenschutz und dürfen Beobachtungen zu anderen Kindern und Familien, die sie in der Einrichtung machen, nicht weitererzählen. Darauf werden neue Eltern mit dem Betreuungsvertag schriftlich hingewiesen.

 

Auch für die Hortkinder selbst gilt eine Verschwiegenheitspflicht. Darauf werden die Kinder zu Beginn eines jeden Schuljahres erneut hingewiesen. Eine Verschwiegen-heitserklärung, die mit den Kindern besprochen wird, weist darauf hin.

 

 

25. Öffentlichkeitsarbeit

Kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit macht unsere Arbeit sowohl intern als auch extern transparent.

Wir verstehen uns als einen Teil der Kirchengemeinde und der Stadt und nehmen am öffentlichen Leben teil. Dabei ist es uns wichtig, sowohl unser katholisches Profil nach außen zu tragen, als auch die Kinder zu engagierten und selbstbewussten Bürgern zu erziehen.

 

Besonders die Eltern sollen die Möglichkeit erhalten, die Arbeit des Hortes kennen zu lernen. Dies beginnt bei der Aufnahme des Kindes (Elternabend für die neuen Eltern, Schnuppertag, Eingewöhnung mit Hospitation) und zieht sich durch die gesamte Hortzeit. Die Projektwände vermitteln einen Eindruck über Projektthemen. Im regelmäßig erscheinenden Elternbrief wird über geplante Aktivitäten berichtet.

 

Ebenso machen wir durch Aushänge auf Aktivitäten und Aktionen in der Stadt und in der Kirchengemeinde aufmerksam. Ausliegende Flyer für die Eltern geben Informationen zu Veranstaltungen und Therapeuten.

 

Regelmäßig finden Besichtigungstermine für interessierte Eltern statt. Dabei wird der Hort besichtigt, die päd. Arbeit vorgestellt und Fragen der Eltern beantwortet.

 

Auf der Internetseite stehen alle wichtigen Informationen über unseren Schülerhort. So sollen auch zukünftige Eltern und Interessierte sich einen Eindruck über unser Haus machen können.

 

Zeitungsberichte bringen unseren Hort einer größeren Öffentlichkeit näher.

 

 

 

26. Qualitätssicherung

Unser Hort unterliegt ständiger Veränderung. Wir passen unsere Arbeit den jeweiligen Bedürfnissen der Kinder und den Wünschen der Eltern im Rahmen unserer Möglichkeiten an. Dazu bedarf es einem ständigen Austausch zwischen allen Beteiligten. Neben den regelmäßigen Elterngesprächen wird dazu das Instrument der gezielten Elternbefragung genutzt. In Kinderkonferenzen werden auch die Kinder zu ihren Wünschen befragt.

In der Dienstbesprechung werden die Lebenssituationen der Familien analysiert, die päd. Arbeit reflektiert und die Angebote der Einrichtung darauf ausgerichtet.

In der Qualitätskonferenz und am Planungstag einmal im Jahr werden die Ziele und das Leitbild der Einrichtung auf deren Umsetzung überprüft und ggfs. Veränderungen in der Arbeit besprochen.

 

 


 

26.1. Konzeptionsentwicklung

 

Die Konzeptionsentwicklung hat zur Folge, dass die Konzeption und somit die Arbeit im Hort einem ständigen Wandel und einer Weiterentwicklung unterliegen. Durch neue päd. Erkenntnisse, dem Wandel in der Gesellschaft und der Veränderung der Lebenswelt von Kindern und Familien wird es notwendig, die Arbeit immer wieder zu überdenken und anzupassen.

 

 


 

26.2. Fortbildung

 

Das pädagogische Personal bildet sich laufend fort, so dass eine qualitativ hochwertige Arbeit auf dem neuesten Stand der Wissenschaft möglich ist, ohne die Grundausrichtung des Hauses in der Pädagogik ständig zu verändern.


 

26.3. Qualitäts-Management-System

 

Seit einigen Jahren arbeiten wir mit einem Qualitäts-Management-System. Im Pädagogik-Handbuch sind Ziele und Regelungen der päd. Arbeit in Bezug auf die Kinder festgelegt. Im Ergänzungs–Handbuch sind die Themenbereiche „Mitarbeiter“, „Eltern“, unser Aufnahmeverfahren, der Umgang mit Krankheiten und Unfällen, sowie das Thema „Kinderschutz“ und „Kindeswohlgefährdung“ geregelt. Die Prozessbeschreibungen der QM Bücher ergänzen und vertiefen die Regelungen der Konzeption. Unsere Handbücher werden regelmäßig auf Richtigkeit und Aktualität überprüft und bei Bedarf wird die Arbeit angepasst.

 

 

Jede/r Mitarbeiter/in ist verpflichtet, nach diesen Regelungen zu arbeiten. Die pädagogische Gesamtleitung ist dafür verantwortlich, dass die festgelegten Qualitätsstandards eingehalten werden.